Bäume fällen

Bäume GartenBäume GartenHeutzutage darf aufgrund der Umweltschutzverordnungen und deren Einzelverordnungen kein Baum mehr ohne Genehmigung gefällt werden.

Selbst wenn sich dieser Baum auf dem eigenen Grundstück befindet, darf dieser nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Hohe Geldstrafen können die Folgen sein.

Aus diesem Grunde sollte ein Haus- und Gartenbesitzer, bevor er einen im Garten stehenden Baum eigenmächtig fällt, in jedem Fall zunächst eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde einholen. Diese Genehmigungen werden in der Regel erteilt, wenn der Baum krank ist oder die Gefahr besteht, dass er bei einem starken Sturm von allein umfällt.
Um hier auch Schadensersatzansprüche etwaiger Nachbarn direkt vorab nichtig zu machen, sollte man seine Bäume regelmäßig auf Schäden untersuchen. Auch wenn ein Baum nicht gefällt wird und dieser dann auf ein Nachbargrundstück fällt, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Also auch wenn man eigentlich gar nicht gewillt ist, einen Baum zu fällen, kann dies aus Schutzgründen angeordnet werden.

Liegt die Ausnahmegenehmigung dann vor, sollte man auch nicht auf eigene Faust handeln. Ein Baum ist keine Hecke, die man zu stutzen versucht. Hier sollte ein Fachdienst engagiert werden, um den Baum zu fällen, zu groß ist die Gefahr, dass man aufgrund eines kleinen Fehlers den Baum in eine falsche Richtung lenkt und dieser gegen das eigene Haus oder auch auf Nachbargrundstücke fällt.

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